Glossar
A B C
D E F G
H I J K
L M N O
P Q R S
T U V W
X Y Z
A
Arbeitsvertrag
Arbeitsproben
Auswahlverfahren
Anspannung
Anschreiben
Aktiv zuhören
Anhang
Alternativ-Fragen
Arbeitsamt
B
Bewerbungsprozess
Befristung
Bilanz ziehen
Besprechungen
Besprechungen vorbereiten
Besprechungen durchführen
Besprechungen nachbereiten
Bewerbungsmappe
C
D
Dritte Seite
Deckblatt
Durchstarten im Beruf
Der kreative Prozess
Der richtige Start
Die ersten Tage
Die neue Stelle
Das Unternehmen
Die häufigsten Fehler
Dialektik
E
Entscheidungstechniken
Eigene Aktivität
Erlaubt/Verboten
Erster Arbeitstag
Entscheidungen treffen
Effektiv zusammenarbeiten
F
Fristlose Kündigung
Foto
Form und Inhalt
Fragen
G
Gehalt
Gehaltsfaktoren
Geschlossene Fragen
Gesprächsphasen
Gesprächsabschluss
Gesprächsführung
H
Hilfsmittel
Handlungsrahmen
Häufige Fehler
I
Interimsmanagement
Unter der Personal-Dienstleistung Interimsmanagement (Management
auf Zeit) versteht man die beratungsmäßige bzw. auf Führungsebene
personelle Unterstützung von Unternehmen in Krisenzeiten. Wenn
das Unternehmen die Ursachen seiner Krise weitgehend kennt und
das Problem beim Management liegt, das nicht in der Lage ist,
die Krise zu bewältigen, wird ein so genannter Interimsmanager
eingesetzt. Ihm obliegt es, die notwendigen Aufgaben des in der
Krise befindlichen Unternehmens zu lösen. Der Interimsmanager
wird oft im Rahmen eines Beratungsvertrags i.S.v. § 611 ff BGB
mit "Dienstleistungen höherer Art" tätig, als Vorstand oder Geschäftsführer,
aber auch andere Rechtsgestaltungen sind möglich.
Die Bedarfsfälle reichen von der kurzfristigen Besetzung von
Vakanzen bis hin zum tiefgreifenden Veränderungsmanagement. Interimsmanager
werden eingesetzt, um defizitäre Unternehmen zu sanieren, Krisen
zu managen und zu bewältigen, Unternehmen verkaufsfähig zu manchen,
Vakanzen oder Generationswechsel zu überbrücken, Einzelprojekte
zu leiten, neue Produkte einzuführen, Tochtergesellschaften aufzubauen
usw. Interimsmanager sind erfahrene Praktiker, die im Hinblick
auf die zu lösende Aufgabe überqualifiziert sein sollten. Sie
zeichnen sich durch große Effektivität in der Umsetzung der Sanierungskonzepte
ihres Klienten aus, ergänzen somit die analytisch ausgerichteten
Beratungskonzepte.
Ihre Ziele
Ihr Selbstbild
Ihr Fremdbild
Initiativbewerbung
Ihre Qualifikationen
Interne Bewerbung
Ihr Verhalten
J
K
Kontakte knüpfen
Kontaktmessen
Kündigung
Kritische Fragen
Kündigungsschutz
Kündigungsgründe
Kleidung
Kreativitätstechnik
Kreativitätskiller
Kreativität
Kündigungsfristen
Kündigungsschreiben
Kontaktphase
Kurzvorstellung
Kriterien
Kontakt halten
L
Lebenslauf
Literaturliste
Lexikon
M
Manipulation
Moderation
Mediation
Moderation vorbereiten
Moderation durchführen
Moderationstechniken
Moderation nachbereiten
Meine Erwartungen
Mein Nutzen
Meine Fragen
N
Non-verbale Akzente
Neue Kollegen
Nachteilige Bestandteile
Nachbereitung
O
Outplacement
Unter Outplacement versteht man beim Abbau von Personal den
Versuch des Arbeitgebers, Mitarbeiter durch Beauftragung eines
externen Personal-Dienstleisters planvoll in eine neue berufliche
Tätigkeit zu überführen. Der Personal-Dienstleister verpflichtet
sich gegenüber dem Auftraggeber gegen ein vereinbartes Entgelt
zu entsprechenden Bemühungen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag
i.S.v. §§ 611 ff BGB. Outplacement ist eine Sonderform der Personalberatung,
die im Idealfall in eine Personalvermittlung mündet.
Die Dienstleistung des Outplacement-Beraters umfasst das Coachen
des Mitarbeiters, Bewerbungstraining, Vorbereitung auf Kontaktgespräche
und auch Existenzgründungsberatung. Insbesondere bezieht sie sich
auf die psycho-soziale Unterstützung des ausscheidenden Mitarbeiters.
Durch Gespräche sollen die meist angespannte Lage zwischen bisherigem
Arbeitgeber und Mitarbeiter entschärft, die oft als Existenzbedrohung
empfundene Trennung positiv verarbeitet und neue berufliche Ziele
definiert werden
Outsourcing
Unter Outsourcing (Auslagerung) ist die vertragliche Übertragung
von Aufgaben an Dritte bis hin zur Auslagerung ganzer Abteilungen
zu verstehen. Zur Vertragserfüllung werden von dem Dritten als
Personal-Dienstleister dessen Mitarbeiter und Knowhow, sowie oft
auch das gesamte Equipment, das für die Leistungserbringung notwendig
ist, gestellt. Die Arbeiten der ausgelagerten Bereiche werden
im Rahmen von Werk- oder auch Dienstverträgen i.S.d. §§ 631 ff,
611 ff BGB zeitlich befristet oder unbefristet ausgeführt. Der
Personal-Dienstleister übernimmt für die Erfüllung seiner vertraglichen
Aufgaben die volle Gewährleistung bzw. Haftung.
Beim Outsourcing bestehen Vorteile insbesondere in einem schlankeren
Management/Administration, mehr Kostentransparenz und Kostenentlastung.
Outsourcing ermöglicht dem auslagernden Betrieb die dauerhafte
Abgabe von Verantwortung und Organisation für bestimmte Bereiche
sowie Erfolgsgarantie und Gewähr für die Durchführung bestehender
Aufgaben. Auch Tarifverträge oder gesetzliche Mitbestimmungsrechte
können Anlass für Outsourcing sein.
Ausgelagert werden komplette Tätigkeitsbereiche in Büro und Verwaltung,
im Vertrieb, im EDV-Bereich, in der Logistik, im Fertigungsprozeß
sowie im Gebäude-Management (wie z.B. Telefonzentrale, Empfang,
Poststelle, Pförtnerdienst, Servicecenter, Lagerbewirtschaftung,
Warenverteilung, Warenbereitstellung, Montage, Wartung, Konstruktion,Verkaufspromotion,
Verkaufsförderung, Telefonmarketing, Außendienstaktionen, Call-Center,
Digital-Optische Archivierung, Arbeitnehmerbewirtung, Reinigung).
Online-Bewerbung
Ordentliche Kündigung
Offene Fragen
P
Personalberatung
Der Bereich der Personalberatung umfaßt entgeltliche und unentgeltliche
Beratungen von Personal-Dienstleistern für Betriebe zur Unterstützung
der Personalabteilungen.
Im Regelfall wird die Personalberatung im Rahmen von Beratungsverträgen
durchgeführt und auf Stundenbasis abgerechnet oder mit festen
Projektetats ausgestattet. Es gelten hierfür die Bestimmungen
der §§ 611 ff, 145 ff BGB. Im Rahmen der Personal-Dienstleistungen
Zeitarbeit, Personalvermittlung, Outsourcing, Outplacement u.a.
werden die Leistungen in der Regel als unselbständige Nebenleistungen
honorarfrei erbracht. Die Personalberatung unterliegt keinen speziellen
gesetzlichen Beschränkungen und bedarf keiner behördlichen Erlaubnis.
Zu den Leistungen eines Personalberaters gehören z.B. die Strukturierung
von betrieblichen Altersversorgungssystemen, Hilfe bei betrieblichen
Kommunikationsstörungen, Neustrukturierung von Hierarchieebenen,
Ideenumsetzung im Bereich Mitarbeitermotivation, Entwicklung von
Modellen zur Senkung des Krankenstandes, psychologische Betreuung
und Beratung bei der Personalauswahl, Erstellung von Personalauswahlverfahren,
Erstellung von Arbeitszeitmodellen usw.
Als ein Sonderfall der Personalberatung gilt es, wenn der Personalberater
selbständig und gleichwohl quasi als verlängerter Arm seines Auftraggebers
einen geeigneten Kandidaten für die Einstellung beim Auftraggeber
sucht, meist im Wege der Direktansprache. Gemäß § 291 II Nr. 2
SGB III handelt es sich dabei um eine "im alleinigen Interesse
und Auftrag eines Arbeitgebers erfolgende Unterstützung bei der
Selbstsuche des Arbeitgebers nach Auszubildenden und Arbeitnehmern".
Diese Tätigkeit ist ebenfalls erlaubnisfrei möglich, wenn hierfür
eine erfolgsunabhängige Vergütung vereinbart und gewährt wird
oder der erfolgsabhängige Teil des Honorars höchstens ein Drittel
beträgt.
Projektgeschäfte
Unter Projektgeschäften werden - uneinheitlich - unterschiedliche
Personal- Dienstleistungen verstanden, die sowohl in der Arbeitnehmerüberlassung
vorkommen als auch bei Outsourcing, Outplacement und Personalberatung.
Präsentieren
Präsentationskiller
Präsentation vorbereiten
Projekte durchführen
Projektabschluss
Präsentation halten
Präsentation nachbereiten
Projektmanagement
Probleme
Probezeit
PDF
Q
R
Radikal
radikal (radix = Wurzel) | Die "Gefahr" radikaler Ansichten,
die Bekämpfung von Radikalismus ... vs. Konservatismus, konservativ
Also lehnt man die momentane Situation prinzipiell ab oder erstrebt
eine Situation, die prinzipiell anders ist. Man packt also das
Problem an der Wurzel an, wird also radikal (radix = Wurzel).
Reihenfolge
Referenzen
Richtig entscheiden
Rhetorik
S
Stellengesuche
Selbstmanagement
Selbstanalyse
Situationsanalyse
Stellenwechsel
Stärken/Schwächen
Stellenanzeigen
Stellensuche im Internet
Struktur/Aufbau
Stärken/Schwächen
Selbstdarstellung
Sinn und Zweck
Sonstige Anlagen
Schlüsselfaktor Kreativität
Sinne ansprechen
Suggestiv-Fragen
T
Teams führen
Teamentwicklung
Team zusammenstellen
Teamarbeit
Tätigkeit/Arbeitsmarkt
Telefonische Anfrage
Tests
U
Überzeugung
Umgangsformen
Unterlagen
V
Vorstellungsgespräch
Vorbereitung
Vertiefende Fragen
Vertragsverhandlung
Versand
Vorteilhafte Bestandteile
Verhandlungsstrategie
Vorbereitung
Verbotene Klauseln
W
X
Y
Z
Zeitarbeit
Zeitarbeit ist eine Beschäftigungsform, die sich in Deutschland
in den 60er Jahren gebildet und durch eine stetige Entwicklung
am Arbeitsmarkt etabliert hat.
Zeitarbeit setzt immer mindestens drei Beteiligte voraus: den
Kundenbetrieb (Entleiher), der Personalbedarf hat, das Zeitarbeitunternehmen
(Verleiher), das gewerbsmäßig seine Arbeitnehmer an Kunden überlässt,
und den Mitarbeiter des Zeitarbeitunternehmens (Leiharbeitnehmer).
Für den Kunden ist dieser Mitarbeiter eine Arbeitskraft auf Zeit,
nämlich für Tage, Wochen oder Monate. Die Modalitäten der Überlassung
werden zwischen Zeitarbeitunternehmen und Kundenbetrieb im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
festgelegt. Der Kunde entrichtet an das Zeitarbeitunternehmen
das dort vereinbarte Honorar. Der Zeitarbeitnehmer ist in der
Regel unbefristet beim Zeitarbeitunternehmen angestellt. Zwischen
diesen Parteien existiert ein normaler Arbeitsvertrag. Einzige
Besonderheit ist, dass das Zeitarbeitunternehmen seine Mitarbeiter
nicht auf eigenen Arbeitsplätzen einsetzt, sondern auf denen seiner
Kunden, die vorübergehend Personalbedarf haben. Zeitarbeitnehmer
erhalten die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung, die auch
dann geleistet wird, wenn das Zeitarbeitunternehmen einmal keine
Einsatzmöglichkeit hat.
Auslöser für die Nachfrage nach der Dienstleistung Zeitarbeit
ist immer ein Personalengpass in einem Betrieb. Dieser entsteht
z.B. bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Erziehungsurlaub
der Stammbelegschaft oder zusätzlichen Aufträgen, die mit eigenem
Personal nicht termingerecht erledigt werden können.
Die rechtlichen Grundsätze der Zeitarbeit sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG) geregelt.
Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeitunternehmen sind Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen
bei ihren Kunden, auf denen Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre
Arbeitsleistung erbringen. Zeitarbeitunternehmen sind Arbeitgeber
wie andere Arbeitgeber auch; es gelten die Sonderregelungen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen,
unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-,
Kranken-, Arbeitslosen- Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten
Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlichen Kündigungsschutz
u.ä. Zeitarbeitunternehmen bieten sozial geschützte Arbeitsverhältnisse.
Zeit- und Projektarbeit
Ziele finden
Zuhörerorientierung
Zusatzleistungen
Zeugnisse
Zeit- und Anreise
Zeitliche Lücken