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Glossar

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A

Arbeitsvertrag
Arbeitsproben
Auswahlverfahren
Anspannung
Anschreiben
Aktiv zuhören
Anhang
Alternativ-Fragen
Arbeitsamt

 

B

Bewerbungsprozess
Befristung
Bilanz ziehen
Besprechungen

Besprechungen vorbereiten

Besprechungen durchführen

Besprechungen nachbereiten

Bewerbungsmappe

C

D

Dritte Seite

Deckblatt

Durchstarten im Beruf

Der kreative Prozess

Der richtige Start
Die ersten Tage
Die neue Stelle
Das Unternehmen

Die häufigsten Fehler

Dialektik

E

Entscheidungstechniken
Eigene Aktivität
Erlaubt/Verboten
Erster Arbeitstag
Entscheidungen treffen

Effektiv zusammenarbeiten

F

Fristlose Kündigung

Foto

Form und Inhalt
Fragen

G

Gehalt

Gehaltsfaktoren
Geschlossene Fragen

Gesprächsphasen
Gesprächsabschluss
Gesprächsführung

H

Hilfsmittel

Handlungsrahmen

Häufige Fehler

I

Interimsmanagement

Unter der Personal-Dienstleistung Interimsmanagement (Management auf Zeit) versteht man die beratungsmäßige bzw. auf Führungsebene personelle Unterstützung von Unternehmen in Krisenzeiten. Wenn das Unternehmen die Ursachen seiner Krise weitgehend kennt und das Problem beim Management liegt, das nicht in der Lage ist, die Krise zu bewältigen, wird ein so genannter Interimsmanager eingesetzt. Ihm obliegt es, die notwendigen Aufgaben des in der Krise befindlichen Unternehmens zu lösen. Der Interimsmanager wird oft im Rahmen eines Beratungsvertrags i.S.v. § 611 ff BGB mit "Dienstleistungen höherer Art" tätig, als Vorstand oder Geschäftsführer, aber auch andere Rechtsgestaltungen sind möglich.

Die Bedarfsfälle reichen von der kurzfristigen Besetzung von Vakanzen bis hin zum tiefgreifenden Veränderungsmanagement. Interimsmanager werden eingesetzt, um defizitäre Unternehmen zu sanieren, Krisen zu managen und zu bewältigen, Unternehmen verkaufsfähig zu manchen, Vakanzen oder Generationswechsel zu überbrücken, Einzelprojekte zu leiten, neue Produkte einzuführen, Tochtergesellschaften aufzubauen usw. Interimsmanager sind erfahrene Praktiker, die im Hinblick auf die zu lösende Aufgabe überqualifiziert sein sollten. Sie zeichnen sich durch große Effektivität in der Umsetzung der Sanierungskonzepte ihres Klienten aus, ergänzen somit die analytisch ausgerichteten Beratungskonzepte.

Ihre Ziele

Ihr Selbstbild

Ihr Fremdbild
Initiativbewerbung

Ihre Qualifikationen
Interne Bewerbung
Ihr Verhalten

J

K

Kontakte knüpfen
Kontaktmessen
Kündigung
Kritische Fragen

Kündigungsschutz

Kündigungsgründe
Kleidung
Kreativitätstechnik

Kreativitätskiller

Kreativität
Kündigungsfristen

Kündigungsschreiben
Kontaktphase

Kurzvorstellung
Kriterien

Kontakt halten

L

Lebenslauf

Literaturliste

Lexikon

M

Manipulation

Moderation

Mediation

Moderation vorbereiten

Moderation durchführen

Moderationstechniken

Moderation nachbereiten

Meine Erwartungen

Mein Nutzen

Meine Fragen

N

Non-verbale Akzente
Neue Kollegen
Nachteilige Bestandteile
Nachbereitung

O

Outplacement

Unter Outplacement versteht man beim Abbau von Personal den Versuch des Arbeitgebers, Mitarbeiter durch Beauftragung eines externen Personal-Dienstleisters planvoll in eine neue berufliche Tätigkeit zu überführen. Der Personal-Dienstleister verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber gegen ein vereinbartes Entgelt zu entsprechenden Bemühungen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag i.S.v. §§ 611 ff BGB. Outplacement ist eine Sonderform der Personalberatung, die im Idealfall in eine Personalvermittlung mündet.

Die Dienstleistung des Outplacement-Beraters umfasst das Coachen des Mitarbeiters, Bewerbungstraining, Vorbereitung auf Kontaktgespräche und auch Existenzgründungsberatung. Insbesondere bezieht sie sich auf die psycho-soziale Unterstützung des ausscheidenden Mitarbeiters. Durch Gespräche sollen die meist angespannte Lage zwischen bisherigem Arbeitgeber und Mitarbeiter entschärft, die oft als Existenzbedrohung empfundene Trennung positiv verarbeitet und neue berufliche Ziele definiert werden

Outsourcing

Unter Outsourcing (Auslagerung) ist die vertragliche Übertragung von Aufgaben an Dritte bis hin zur Auslagerung ganzer Abteilungen zu verstehen. Zur Vertragserfüllung werden von dem Dritten als Personal-Dienstleister dessen Mitarbeiter und Knowhow, sowie oft auch das gesamte Equipment, das für die Leistungserbringung notwendig ist, gestellt. Die Arbeiten der ausgelagerten Bereiche werden im Rahmen von Werk- oder auch Dienstverträgen i.S.d. §§ 631 ff, 611 ff BGB zeitlich befristet oder unbefristet ausgeführt. Der Personal-Dienstleister übernimmt für die Erfüllung seiner vertraglichen Aufgaben die volle Gewährleistung bzw. Haftung.

Beim Outsourcing bestehen Vorteile insbesondere in einem schlankeren Management/Administration, mehr Kostentransparenz und Kostenentlastung. Outsourcing ermöglicht dem auslagernden Betrieb die dauerhafte Abgabe von Verantwortung und Organisation für bestimmte Bereiche sowie Erfolgsgarantie und Gewähr für die Durchführung bestehender Aufgaben. Auch Tarifverträge oder gesetzliche Mitbestimmungsrechte können Anlass für Outsourcing sein.

Ausgelagert werden komplette Tätigkeitsbereiche in Büro und Verwaltung, im Vertrieb, im EDV-Bereich, in der Logistik, im Fertigungsprozeß sowie im Gebäude-Management (wie z.B. Telefonzentrale, Empfang, Poststelle, Pförtnerdienst, Servicecenter, Lagerbewirtschaftung, Warenverteilung, Warenbereitstellung, Montage, Wartung, Konstruktion,Verkaufspromotion, Verkaufsförderung, Telefonmarketing, Außendienstaktionen, Call-Center, Digital-Optische Archivierung, Arbeitnehmerbewirtung, Reinigung).

Online-Bewerbung

Ordentliche Kündigung

Offene Fragen

P

Personalberatung

Der Bereich der Personalberatung umfaßt entgeltliche und unentgeltliche Beratungen von Personal-Dienstleistern für Betriebe zur Unterstützung der Personalabteilungen.

Im Regelfall wird die Personalberatung im Rahmen von Beratungsverträgen durchgeführt und auf Stundenbasis abgerechnet oder mit festen Projektetats ausgestattet. Es gelten hierfür die Bestimmungen der §§ 611 ff, 145 ff BGB. Im Rahmen der Personal-Dienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung, Outsourcing, Outplacement u.a. werden die Leistungen in der Regel als unselbständige Nebenleistungen honorarfrei erbracht. Die Personalberatung unterliegt keinen speziellen gesetzlichen Beschränkungen und bedarf keiner behördlichen Erlaubnis.

Zu den Leistungen eines Personalberaters gehören z.B. die Strukturierung von betrieblichen Altersversorgungssystemen, Hilfe bei betrieblichen Kommunikationsstörungen, Neustrukturierung von Hierarchieebenen, Ideenumsetzung im Bereich Mitarbeitermotivation, Entwicklung von Modellen zur Senkung des Krankenstandes, psychologische Betreuung und Beratung bei der Personalauswahl, Erstellung von Personalauswahlverfahren, Erstellung von Arbeitszeitmodellen usw.

Als ein Sonderfall der Personalberatung gilt es, wenn der Personalberater selbständig und gleichwohl quasi als verlängerter Arm seines Auftraggebers einen geeigneten Kandidaten für die Einstellung beim Auftraggeber sucht, meist im Wege der Direktansprache. Gemäß § 291 II Nr. 2 SGB III handelt es sich dabei um eine "im alleinigen Interesse und Auftrag eines Arbeitgebers erfolgende Unterstützung bei der Selbstsuche des Arbeitgebers nach Auszubildenden und Arbeitnehmern". Diese Tätigkeit ist ebenfalls erlaubnisfrei möglich, wenn hierfür eine erfolgsunabhängige Vergütung vereinbart und gewährt wird oder der erfolgsabhängige Teil des Honorars höchstens ein Drittel beträgt.

Projektgeschäfte

Unter Projektgeschäften werden - uneinheitlich - unterschiedliche Personal- Dienstleistungen verstanden, die sowohl in der Arbeitnehmerüberlassung vorkommen als auch bei Outsourcing, Outplacement und Personalberatung.

Präsentieren

Präsentationskiller

Präsentation vorbereiten

Projekte durchführen

Projektabschluss

Präsentation halten

Präsentation nachbereiten

Projektmanagement

Probleme

Probezeit

PDF

Q

R

Radikal

radikal (radix = Wurzel) | Die "Gefahr" radikaler Ansichten, die Bekämpfung von Radikalismus ... vs. Konservatismus, konservativ
Also lehnt man die momentane Situation prinzipiell ab oder erstrebt eine Situation, die prinzipiell anders ist. Man packt also das Problem an der Wurzel an, wird also radikal (radix = Wurzel).

Reihenfolge

Referenzen

Richtig entscheiden
Rhetorik

S

Stellengesuche

Selbstmanagement

Selbstanalyse

Situationsanalyse

Stellenwechsel

Stärken/Schwächen

Stellenanzeigen

Stellensuche im Internet

Struktur/Aufbau

Stärken/Schwächen

Selbstdarstellung

Sinn und Zweck

Sonstige Anlagen

Schlüsselfaktor Kreativität

Sinne ansprechen

Suggestiv-Fragen

T

Teams führen

Teamentwicklung

Team zusammenstellen

Teamarbeit

Tätigkeit/Arbeitsmarkt

Telefonische Anfrage

Tests

U

Überzeugung

Umgangsformen
Unterlagen

V

Vorstellungsgespräch

Vorbereitung
Vertiefende Fragen

Vertragsverhandlung

Versand

Vorteilhafte Bestandteile
Verhandlungsstrategie
Vorbereitung
Verbotene Klauseln

W

X

Y

Z

Zeitarbeit

Zeitarbeit ist eine Beschäftigungsform, die sich in Deutschland in den 60er Jahren gebildet und durch eine stetige Entwicklung am Arbeitsmarkt etabliert hat.

Zeitarbeit setzt immer mindestens drei Beteiligte voraus: den Kundenbetrieb (Entleiher), der Personalbedarf hat, das Zeitarbeitunternehmen (Verleiher), das gewerbsmäßig seine Arbeitnehmer an Kunden überlässt, und den Mitarbeiter des Zeitarbeitunternehmens (Leiharbeitnehmer). Für den Kunden ist dieser Mitarbeiter eine Arbeitskraft auf Zeit, nämlich für Tage, Wochen oder Monate. Die Modalitäten der Überlassung werden zwischen Zeitarbeitunternehmen und Kundenbetrieb im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgelegt. Der Kunde entrichtet an das Zeitarbeitunternehmen das dort vereinbarte Honorar. Der Zeitarbeitnehmer ist in der Regel unbefristet beim Zeitarbeitunternehmen angestellt. Zwischen diesen Parteien existiert ein normaler Arbeitsvertrag. Einzige Besonderheit ist, dass das Zeitarbeitunternehmen seine Mitarbeiter nicht auf eigenen Arbeitsplätzen einsetzt, sondern auf denen seiner Kunden, die vorübergehend Personalbedarf haben. Zeitarbeitnehmer erhalten die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung, die auch dann geleistet wird, wenn das Zeitarbeitunternehmen einmal keine Einsatzmöglichkeit hat.

Auslöser für die Nachfrage nach der Dienstleistung Zeitarbeit ist immer ein Personalengpass in einem Betrieb. Dieser entsteht z.B. bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Erziehungsurlaub der Stammbelegschaft oder zusätzlichen Aufträgen, die mit eigenem Personal nicht termingerecht erledigt werden können.

Die rechtlichen Grundsätze der Zeitarbeit sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeitunternehmen sind Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen bei ihren Kunden, auf denen Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung erbringen. Zeitarbeitunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch; es gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen, unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlichen Kündigungsschutz u.ä. Zeitarbeitunternehmen bieten sozial geschützte Arbeitsverhältnisse.

Zeit- und Projektarbeit
Ziele finden
Zuhörerorientierung
Zusatzleistungen
Zeugnisse

Zeit- und Anreise

Zeitliche Lücken

 

 
  05.06.2010