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Personalberatung

Der Bereich der Personalberatung umfaßt entgeltliche und unentgeltliche Beratungen von Personal-Dienstleistern für Betriebe zur Unterstützung der Personalabteilungen.

Im Regelfall wird die Personalberatung im Rahmen von Beratungsverträgen durchgeführt und auf Stundenbasis abgerechnet oder mit festen Projektetats ausgestattet. Es gelten hierfür die Bestimmungen der §§ 611 ff, 145 ff BGB. Im Rahmen der Personal-Dienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung, Outsourcing, Outplacement u.a. werden die Leistungen in der Regel als unselbständige Nebenleistungen honorarfrei erbracht.

Zu den Leistungen eines Personalberaters gehören z.B. die Strukturierung von betrieblichen Altersversorgungssystemen, Hilfe bei betrieblichen Kommunikationsstörungen, Neustrukturierung von Hierarchieebenen, Ideenumsetzung im Bereich Mitarbeitermotivation, Entwicklung von Modellen zur Senkung des Krankenstandes, psychologische Betreuung und Beratung bei der Personalauswahl, Erstellung von Personalauswahlverfahren, Treuhändertätigkeiten, Erstellung von Arbeitszeitmodellen usw.

  • Rekrutierungsprozesse
  • Zielvereinbarungsprozesse
  • Prozesse der Performance-Steuerung
  • Potentialbeurteilungsprozesse
  • Vergütungspolitik
  • Trainings- und Entwicklungsprogramme

 

   
  13.07.2008