Personalberatung
Der Bereich der Personalberatung umfaßt entgeltliche und unentgeltliche
Beratungen von Personal-Dienstleistern für Betriebe zur Unterstützung
der Personalabteilungen.
Im Regelfall wird die Personalberatung im Rahmen von Beratungsverträgen
durchgeführt und auf Stundenbasis abgerechnet oder mit festen Projektetats
ausgestattet. Es gelten hierfür die Bestimmungen der §§ 611 ff, 145
ff BGB. Im Rahmen der Personal-Dienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung,
Outsourcing, Outplacement u.a. werden die Leistungen in der Regel als
unselbständige Nebenleistungen honorarfrei erbracht.
Zu den Leistungen eines Personalberaters gehören z.B. die Strukturierung
von betrieblichen Altersversorgungssystemen, Hilfe bei betrieblichen
Kommunikationsstörungen, Neustrukturierung von Hierarchieebenen, Ideenumsetzung
im Bereich Mitarbeitermotivation, Entwicklung von Modellen zur Senkung
des Krankenstandes, psychologische Betreuung und Beratung bei der Personalauswahl,
Erstellung von Personalauswahlverfahren, Treuhändertätigkeiten,
Erstellung von Arbeitszeitmodellen usw.
- Rekrutierungsprozesse
- Zielvereinbarungsprozesse
- Prozesse der Performance-Steuerung
- Potentialbeurteilungsprozesse
- Vergütungspolitik
- Trainings- und Entwicklungsprogramme