Arbeiten in den Niederlanden
Mit Englisch kommt man zwar sehr weit, Grundkenntnisse in Niederländisch
sollte aber mitbringen, wer hier arbeiten möchte. Von Hochschulabsolventen
wird erwartet, dass sie die niederländische Sprache fließend
beherrschen, auch wenn das Stammunternehmen seinen Sitz im Ausland
hat.
Arbeitserlaubnis:
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
und des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen keine Arbeitserlaubnis.
Bürger anderer Staaten benötigen sie und erhalten sie nur,
wenn der angestrebte Arbeitsplatz nicht mit einem Niederländer
oder EU-Bürger besetzt werden kann.
Arbeitsvertrag:
In der Regel wird der Arbeitsvertrag schriftlich verfasst. Im Vertrag
sollten Informationen über die Höhe des Gehaltes, zusätzliche
Zuwendungen wie evtl. Prämien, Firmenwagen etc., die Arbeitszeit,
der Urlaubsanspruch und die Probezeit enthalten sein. Die Probezeit
beläuft sich in der Regel auf zwei Monate. Häufig werden Jahresverträge
mit automatischer Verlängerung abgeschlossen, in diesem Fall beträgt
die Probezeit generell drei Monate. Während der Probezeit kann
der Vertrag von beiden Seiten jederzeit gelöscht werden. Nach der
Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit im gegenseitigen
Einvernehmen gekündigt werden, dann verliert der Arbeitnehmer allerdings
seinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Ansonsten gelten
die gesetzlichen Bestimmungen, die einige Ausnahmen und Sonderregelungen
beinhalten. Arbeitszeit: Zahlreiche Tarifverträge sehen eine Wochenarbeitszeit
von 38 bis 40 Stunden vor, ohne dass dies für die Berechnung der
Überstunden Folgen hätte. Die tägliche Arbeitszeit ist
im Allgemeinen auf siebeneinhalb oder acht Stunden verkürzt worden.
Aufenthaltsgenehmigung:
Um sich länger als drei Monate in den Niederlanden aufhalten zu
können, muss direkt nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung
(Verblijfsvergunning) beantragt werden. Bearbeitet wird der Antrag von
der Ausländerpolizei (Vreemdelingenpolitie) am jeweiligen Wohnort.
Innerhalb von sechs Monaten muss über den Antrag entschieden worden
sein. Wird die Genehmigung erteilt, sind auch die Familienangehörigen
aufenthaltsberechtigt.
Gehalt:
Das Gesetz sieht ein Mindesteinkommen vor, das für alle Berufsgruppen
gilt. In bestimmten Branchen ist ein 13. Monatsgehalt üblich, das
am Ende des Jahres gezahlt wird. Urlaubsgeld wird meist im Juni gezahlt
und ist in allen Berufsbereichen üblich. Im Durchschnitt beträgt
es acht Prozent des Jahreslohns. Bei einem gewöhnlichen Arbeitsplatzwechsel
können Arbeitnehmer mit einem maximal zehn Prozent höheren
Gehalt rechnen. Fachleute und Hochschulabsolventen erhalten häufig
zusätzliche Vergünstigen für ihre Tätigkeit, wie
z.B. einen Firmenwagen, Repräsentationsfonds, Erstattung von Telefon-
und Telefaxgebühren. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge
werden vom Arbeitgeber einbehalten. Die Löhne in den Niederlanden
liegen durchschnittlich um zehn bis 15 Prozent niedriger als die deutschen.
Soziale Absicherung:
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer vom System der sozialen Sicherung
erfasst. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenversicherung
ganz und die zur Kranken-, Krankengeld-, Arbeitslosen- und Invaliditätsversicherung
zu einem festgesetzten Teil vom Monatseinkommen ab. Es gilt als unerlässlich,
eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen. Je nach
Höhe des Einkommens kann es sich dabei um sogenannte »Ziekenfonds«
oder einen Privatversicherer handeln. Für die Anmeldung ist jeder
selbst verantwortlich. Ab 65 Jahren hat jeder Anspruch auf Altersrente,
wobei die Höhe jedoch von einer Reihe von Voraussetzungen hinsichtlich
des Wohnsitzes und der Arbeitsjahre in den Niederlanden abhängt.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:
Nach zwei Karenztagen erhält der Arbeitnehmer während der
gesamten Krankheitsdauer 70 Prozent seines Arbeitsentgelts (bis zu einer
Bemessungsgrenze) durch die Krankenkasse. In den meisten Fällen
übernimmt der Arbeitgeber während der ersten sechs Wochen
die Zahlung der übrigen 30 Prozent. Es besteht Kündigungsschutz
während der ersten beiden Krankheitsjahre. Weitere Infos zur Sozialversicherung
erteilt das Ministerie van Sociale Zaken
en Werkgelegenheid.
Urlaub:
Der gesetzliche bezahlte Jahresurlaub beträgt das Vierfache der
wöchentlichen Arbeitstage, d. h. im Allgemeinen 20 Tage. Oftmals
gewährt der Arbeitgeber fünf Tage mehr. Gesetzliche Feiertage
gibt es sieben im Jahr plus einen zusätzlichen Tag alle fünf
Jahre. Visum: Ein Visum benötigt, wer nicht Mitglied eines EU-
bzw. EWR-Landes ist.