Arbeiten in Österreich
Sommers wie winters ist die Alpenrepublik ein beliebtes Reiseziel. Kein
Wunder also, dass der Dienstleistungssektor - und hier besonders der
Tourismus - die österreichische Wirtschaft dominiert.
Arbeitserlaubnis:
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen keine
Beschäftigungsbewilligung, wie die Arbeitserlaubnis in Österreich
heißt. Bürger anderer Länder benötigen eine Erlaubnis.
Arbeitsvertrag:
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Dieser muss bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt
werden. Der Arbeitsvertrag sollte neben dem Namen und der Anschrift
der Vertragspartner über folgende Punkte Auskunft geben: Art der
Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit,
Beginn des Arbeitszeitverhältnisses und Laufzeit des Vertrages,
Kündigungsfristen und -termine, Arbeitszeit, Jahresurlaub und sonstige
Sondervereinbarungen. Die Probezeit darf höchstens einen Monat
betragen. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis
von beiden Vertragsteilen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
einseitig aufgelöst werden, ohne dass ein Grund vorliegen muss.
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens sechs Wochen und steigt
bei längerer Firmenzugehörigkeit.
Arbeitszeit:
Üblich ist eine tägliche Arbeitszeit von acht oder neun Stunden,
bzw. eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Überstunden werden
bezahlt. Im Allgemeinen umfasst die Arbeitswoche fünf oder sechs
Tage. Der Sonntag gilt als gesetzlicher Ruhetag.
Aufenthaltsgenehmigung:
Um länger als drei Monate in Österreich bleiben zu können,
wird ein Lichtbildausweis benötigt, der innerhalb dieses Zeitraumes
beantragt werden muss. Die Bezirkshauptmannschaft (bzw. die Fremdenpolizei)
stellt diesen Ausweis nach Vorlage eines Identitätsnachweises aus.
Normalerweise ist der Ausweis fünf Jahre lang gültig. Auch
die Familienangehörigen sind aufenthaltsberechtigt. Die Arbeit
darf bereits aufgenommen werden, bevor der Ausweis ausgestellt worden
ist.
Gehalt:
In Österreich setzt sich der Lohn aus dem Direktlohn und den Lohnnebenkosten
zusammen. Unter Direktlohn versteht man den Stundenlohn plus Zulagen.
Die Lohnnebenkosten setzen sich zusammen aus der Entlohnung für
arbeitsfreie, aber entlohnungspflichtige Zeiten wie Urlaub, Feiertage,
Krankenstand, aus einem eventuellen 13. und 14. Monatsgehalt und aus
freiwilligen Sozialleistungen und Aufwendungen des Arbeitgebers, die
nicht direkt dem Arbeitnehmer zufließen wie zum Beispiel Sozialabgaben
und die Lohnsummensteuer. Die Gehälter und Lebenskosten in Österreich
sind mit Deutschland vergleichbar.
Soziale Absicherung:
Die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung ist für Arbeitnehmer
und für Selbstständige Pflicht. Arbeitnehmer sind versichert
bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
Invalidität, Alter; die Versicherung beinhaltet ferner Leistungen
an Hinterbliebene, bei Arbeitslosigkeit und Familienleistungen. Ein
Rentenanspruch besteht bei Frauen ab 60 und Männern ab 65 Jahren.
Vorzeitige Alterspensionen können unter bestimmten Voraussetzungen
bei Frauen ab 55 und bei Männern ab 60 Jahren gewährt werden.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:
Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber je nach Länge des Dienstverhältnisses
für sechs bis zwölf Wochen, bei Arbeitern vier bis zehn Wochen.
Im Falle eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit stehen Angestellten
zusätzlich zwei Wochen zu. Arbeiter haben im Fall eines Arbeitsunfalles
oder einer Berufskrankheit jedenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung
je nach Dienstzeit von acht bis zehn Wochen. Nach Ausschöpfung
des Entgeltfortzahlungsanspruch seitens des Arbeitgebers beginnt die
Leistungspflicht (50 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage) der
Krankenkasse. Weitere Infos zur Sozialversicherung erteilt der Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Urlaub:
Dem Arbeitnehmer steht ein ununterbrochener bezahlter Jahresurlaub im
Ausmaß von 30 Werktagen (fünf Wochen), nach 25 Dienstjahren
ein Urlaub von 36 Werktagen (sechs Wochen) zu. Außerdem verzeichnet
der österreichische Kalender 13 Feiertage, für Angehörige
einiger Konfessionen sogar 14.
Visum:
EU-Bürger dürfen ohne Visum einreisen. Bürger anderer
Staaten brauchen ein Visum.